Waffen, die im Wege der Erbnachfolge erworben werden, unterliegen besonderen waffenrechtlichen Anforderungen. Für Erben stellt sich häufig kurzfristig die Frage, welche Erlaubnisse, Sicherungen und Nachweise erforderlich sind.
Rechtsanwalt Daniel Iven unterstützt bei der Einordnung des rechtlichen Status, bei behördlicher Korrespondenz und bei Verfahren, in denen der Umgang mit geerbten Waffen eingeschränkt oder überprüft wird.
Typische Anliegen
- Einschränkung des Umgangs mit Waffen, die im Wege der Erbnachfolge erworben wurden
- sichere Aufbewahrung bis zur Klärung mit der Waffenbehörde
- behördliche Nachweise und Fristen
- Vertretung bei Beanstandungen oder Auflagen