Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Schusswaffen und Munition. Nach § 1 Abs. 3 WaffG umfasst der Umgang insbesondere Erwerb, Besitz, Führen, Verbringen, Mitnahme, Schießen und Bearbeitung von Waffen und Munition.
Rechtsanwalt Daniel Iven vertritt Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen und Erbwaffenbesitzer in strafrechtlichen, ordnungswidrigkeitenrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren. Ein Schwerpunkt liegt auf Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung und der sicheren Aufbewahrung.
Typische Anliegen
- Verfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Waffen, Munition und Sprengstoff
- Verwaltungsverfahren und anschließende Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wegen Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit
- Zweifel an der persönlichen Eignung zum vorsichtigen und sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
- Einschränkung des Umgangs mit Waffen im Wege der Erbnachfolge
- Berechtigung zum Erwerb von Waffen als Sportschütze
- Umgang mit Schalldämpfern, Nachtsichttechnik und jagdlicher Ausrüstung
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Zuverlässigkeit · Waffenaufbewahrung · Erbwaffen · Sportschützen