Sportschützen stehen im Waffenrecht regelmäßig vor Fragen zum Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Auch behördliche Zweifel an Zuverlässigkeit oder Eignung können den Sport unmittelbar betreffen.
Rechtsanwalt Daniel Iven berät und vertritt Sportschützen bei Fragen zum Waffenerwerb, Munitionserwerb, Transport, behördlichen Verfahren und waffenrechtlichen Beschränkungen.
Typische Anliegen
- Berechtigung zum Erwerb von Waffen als Sportschütze
- Munitionserwerb durch Jäger und Sportschützen
- Beschränkung bei Umgang, Transport, Verbringen, Mitnahme, Schießen und Bearbeitung von Schusswaffen
- Verfahren wegen Zweifeln an Zuverlässigkeit oder Eignung
Passender Beitrag: Munitionserwerb durch Jäger und Sportschützen.